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Cabinet Conseil Camille Jullian Association française et européenne des historiens, des juristes et des économistes indépendants
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25 mai 2014

"Camille Jullian Kabinettsrats" : Satzung 2014

"Camille Jullian Kabinettsrats"


Satzung gemäß dem Gesetz vom 1. Juli 1901 und das Dekret vom 16. August 1901



Artikel 1


Es wird zwischen den Mitgliedern auf der Grundlage der vorliegenden Satzung ein Verein durch das Gesetz vom 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August 1901 mit dem Titel " Camille Jullian Kabinettsrats . "

 


Artikel 2


Ermöglichen eine freie und autonome, Lehre, Ausbildung, Forschung, Veröffentlichung in Redaktion, Medien-und Computerformate und Konferenzen in der Geschichte, geopolitische und geostrategische. Dieser Verein soll in öffentlichen und Fiskalrechte, internationale Beziehungen und Wirtschaft, Politik und Sozialwissenschaften (SES ) in Frankreich und im Ausland. Es ist beabsichtigt, das öffentliche Interesse in Frankreich in Europa und Nordamerika zu dienen, mit den Verbänden, Institutionen und Regierungen  lokalen Behörden und der Geschäftswelt : die Praxis der Wirtschaftsprüfung. Es fördert die deutsch-französischen Beziehungen und die Annäherung mit skandinavischen und nordischen Welt, die neben der Verteidigung der einzelnen nationalen Sprachen gesprochen werden : Deutsch, Französisch, Schwedisch, Norwegisch, Dänisch und Finnisch. Sie interessiert sich für die Aus-und Weiterbildung für jeden dieser Materialien Ausbildung.

 


Artikel 3


Der Sitz ist im Haus der Vereine fünfzehnten Arrondissement von Paris, an der Nummer 22 Saïda Strasse entfernt.
Es kann durch Beschluss des Vorstands übertragen werden ; seine Zustimmung und Ratifizierung durch die Generalversammlung sind in diesem Fall zwingend vorgeschrieben .

 


Artikel 4


Der Verein besteht aus :
a) der Präsident , die Vizepräsidenten , Mitglieder des Vorstands und Ehrungen :
b) Wohltäter
c) Aktive Mitglieder oder Mitglieder



Artikel 5 - Eintritt:


Jedes neue Mitglied muss gefördert und durch zwei Mitglieder, mindestens ein Gründungsmitglied, vor der Genehmigung vorgelegt werden.
Es wird vom Rat mit der Mehrheit aller Mitglieder akkreditiert.
Der Rat entscheidet in jeder seiner Sitzungen über die Anträge auf Mitgliedschaft.
Diejenigen, die kommen, müssen eine Mitgliedsformular auszufüllen.



Artikel 6 - Mitglieder


Ab der Gründung des Vereins, der Präsident übernimmt ein Mandat unbestimmte Zeit in ihr. Es sorgt für die Einhaltung und Durchsetzung der Satzung innerhalb des Vereins. Er führt den Vorsitz der Generalversammlung. Er sagt, durch seinen Schiedsspruch, das ordnungsgemäße Funktionieren derselben, sowie die Kontinuität durch die Zeit. Er ist der Garant der Rechte und Pflichten in Bezug auf jedes Mitglied des Vereins. Sie verhandelt und unterzeichnet Verträge mit öffentlichen Einrichtungen oder private Unternehmen. Sie gewährleistet die Vertretung des Vereins im gesamten Staatsgebiet als auch im Ausland. Im Falle des Todes oder schwerer Unfall, wird vorübergehend von einer der beiden Vizepräsidenten für einen Zeitraum von drei Monaten vor der Suche auf Seiten der Mitglieder des Vorstands und Neuwahlen ersetzt Erneuerung.
Die Vizepräsidenten werden vom Präsidenten auf der Generalversammlung des Vereins ernannt.
Ehrenmitglieder sind Personen, die gemacht haben, um den Verein ; Präsident, Vizepräsidenten und Ehrenmitglieder sind von Gebühren befreit.
Gönner- Mitglieder sind, Menschen, die eine Eintrittsgebühr von einem Mindestbetrag 150 € zu zahlen und eine Jahresgebühr von 75 € pro Jahr festgelegt von der Generalversammlung des Vereins.
Aktive Mitglieder sind diejenigen, die eine Verpflichtung zu einer jährlichen Summe von 35 € zahlen gemacht haben.



Artikel 7 - Strahlen


Die Mitgliedschaft wird durch verloren :
a) Rücktritt ;
b) Tod ;
c) Ausschluss durch den Vorstand für die Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge oder für die Ursache hat die Klägerin mit Schreiben aufgefordert worden, vor dem Ausschuss zu erscheinen , um Erläuterungen zu geben .

 


Artikel 8


Die finanziellen Mittel des Vereins sind:
a) die Höhe der Beiträge und Eintrittsgelder an den Verein
b) Einzelspenden
c) gewährt den Staat , Regionen, Departements und Gemeinden
d) Sponsoring und Sponsoring aus der Privatwirtschaft
e ) Darlehen und Anleihen
Die finanziellen Mittel des Vereins werden durch den Vorstand und alle Mitglieder in der Hauptversammlung kontrolliert. Für Zuschüsse und Subventionen, die die Summe von 10.000 € überschreiten wird Ihre Zustimmung erforderlich.

 



Artikel 9 - Verwaltungsrat


Der Verein wird von einem Vorstand der Mitglieder geregelt :
1) ein Vorsitzender;
2) eine oder mehrere Vizepräsidenten ;
3) eine Sekretärin und bei Bedarf ein Assistent Sekretär ;
4) ein Schatzmeister, und, falls erforderlich , ein Assistent Schatzmeister.

Der Generalsekretär und der Schatzmeister werden vom Präsidenten auf gemeinsamen Vorschlag der Vizepräsidenten eine positive Meinung von der Generalversammlung des Vereins ernannt werden , und .
Die Neubestellung der Vizepräsidenten, Sekretäre und Schatzmeister werden jedes Jahr in der Generalversammlung nach der Lesung über die Situation und die jährliche Entwicklung der Finanzrechnung des Vereins, sagte, alle ihre Mitglieder gehalten.
Im Falle der Vakanz des Präsidenten, einer der beiden Vizepräsidenten ist für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten gehandelt. Der Vorstand wird dann vorübergehend ersetzen seiner Mitglieder. Er ist so in ihre endgültige Ablösung durch die nächste Mitgliederversammlung erfolgen .

 


Artikel 10 - Sitzung des Verwaltungsrates


Der Verwaltungsrat trifft sich mindestens einmal alle sechs Monate durch den Präsidenten oder auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einberufen.
Entscheidungen werden mit Stimmenmehrheit ; bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.
Jedes Ausschussmitglied, ohne Entschuldigung, nicht zu drei aufeinander folgenden Sitzungen teilzunehmen, kann als gekündigt werden.
Niemand kann auf dem Board sein, wenn es keine größeren.

 


Artikel 11 - Hauptversammlung


Die ordentliche Generalversammlung sind alle Mitglieder (3) in einer Weise, die sie angeschlossen sind . Die ordentliche Mitgliederversammlung trifft sich jährlich im Januar.
Mindestens 15 Tage vor dem festgesetzten Zeitpunkt werden die Mitglieder durch den Generalsekretär einberufen . Die Tagesordnung ist auf der Ladung angezeigt.
Der Präsident, der von den Mitgliedern des Ausschuss unterstützt, den Vorsitz und setzt die moralische Situation des Vereins.
Der Schatzmeister ist auf seinem Lagebericht und übermittelt die Ergebnisse an die Zustimmung der Versammlung.
Ging nach Ausschöpfung der Tagesordnung ersetzen geheime Abstimmung, und wenn nötig, Mitglieder der scheidenden Rats .
Sollte nicht auf der Hauptversammlung behandelt werden kann, präsentiert die Themen auf der Tagesordnung. (4)



Artikel 12 - Außerordentliche Hauptversammlung


Gemeinsamer Antrag von mehr als zwei Drittel der Verwaltungsrat und / oder zumindest die Hälfte des Körpers von den Mitgliedern des Vereins vertreten, kann der Präsident eine außerordentliche Hauptversammlung nach den Verfahren und Organisationsstrukturen unter einberufen Artikel 11 (4).



Artikel 13 - Geschäftsordnung


Auf Antrag des Präsidenten, und über den Vorschlag von mindestens einem seiner Vizepräsidenten, schrieb der Vorstand, in einer souveränen Art und Weise, eine Geschäftsordnung für alle ihre Mitglieder. Sie legt die geltenden Statuten und wird automatisch nach der Einreichung der Artikel in der Präfektur.



Artikel 14 - Revision


Die Revision der Statuten und Regeln der Verband muss nur Initiative des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Verwaltungsrat in Übereinstimmung jedoch mit allen Mitgliedern. Ihre Anfrage schriftlich an jedes Mitglied des Vereins muss von mehr als zwei Drittel von ihnen an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung genehmigt werden.



Artikel 15 - Änderung des Rechtsstatus


Auf Vorschlag der beiden Vizepräsidenten ist der Präsident zuerst machen die Sitzung und Zustimmung von zwei Drittel der Stimmen des Verwaltungsrates, dann, um die Einberufung der Mitgliederversammlung zu diskutieren und abstimmen qualifizierter Mehrheit plus eine Stimme von der Änderung des Status einer Vereinigung des Privatrechts.



Artikel 16 - Auflösung


Der Präsident und alle Mitglieder des Verwaltungsrates beschlossen, den Verein aufzulösen, wenn fast neun Zehntel der Mitglieder bilden sie ihre Zustimmung zu mehrere Liquidatoren mit ihrer Demontage gehen zu bestellen geben.
Die Gefahr der Auflösung und bezieht sich auf die Anwendung von Artikel 9 1. Juli 1901 und dem Dekret vom 16. August 1901.

 

 


Geschehen zu Paris am 25. Mai 2014

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